Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde,
demokratische Rechte sind eine ausgezeichnete Sache, aber nur dann wirklich etwas wert, wenn die Betroffenen von ihnen auch Gebrauch machen. Der NABU hat ein solches demokratisches Recht:
Ist ein fragwürdiger Straßenbau geplant, soll eine Wasserkraftanlage einen Fluss im Naturschutzgebiet trockenlegen, würde durch einen unnötigen Brückenbau eine kostbare Kulturlandschaft entwertet
usw., dann kann sich der NABU zugunsten von Natur und Landschaft einmischen. Das geschieht auf gesetzlicher Grundlage, denn Bund und Länder gewähren den nach ihren jeweiligen Gesetzen staatlich
anerkannten Vereinen ein Beratungsrecht bei Bauvorhaben und ähnlichen Planungen. Zu diesen Vereinen gehört auch der NABU. Er wird an behördlichen Verfahren beteiligt, bei denen Belange des
Naturschutzes berührt werden; er begutachtet Eingriffe in die Natur. Dabei geht es nicht darum, ein Vorhaben um jeden Preis zu verhindern, es kommt vielmehr darauf an, Umweltschäden zu vermeiden
und konstruktive Lösungen vorzuschlagen.
Wir möchten deshalb auf dieser Seite über aktuelle Verfahren informieren.
Der NABU Greifswald hat eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 116– HanseYachts-Parkplatz –
der Universitäts- und Hansestadt Greifswald abgegeben, die Sie hier lesen können:
Zusammenfassung der Stellungnahme
Die herausragende ökologische und stadthistorische Bedeutung der Planungsfläche und die Vielzahl von Gründen wie z.B. die Beeinträchtigung der umgebenden Niedermoorflächen, ihre global und für das Stadtklima lokal wichtige klimatische Pufferfunktion, die hohe Schutzwürdigkeit angrenzender Biotope, die attraktive Lage am Innenstadtrand stehen einer Bebauung und Ausweitung von Betriebsflächen entgegen, ebenso die Mängel des vorliegenden B-Plan-Entwurfes. Der Verzicht auf innenstadtnahe, stadtplanerisch attraktive, sozial und ökologisch wertvolle Flächen zugunsten von Parkplätzen ist im Jahr 2019 nicht mehr zeitgemäß. Eine Entscheidung zugunsten einer Bebauung bedient kurzfristig Bedarfe und schädigt langfristig die Stadtentwicklung. Daher lehnen wir die Bebauung der Planfläche ab und fordern die Restaurierung der Binnensalzstelle Rosental.
Der aus der Stadthistorie bedingte aktuelle Produktionsstandort der HanseYachts AG ermöglicht auf Grund seiner naturräumlichen Ausstattung nur sehr eingeschränkt zusammenhängende Flächenerweiterungen. Um die HanseYachts AG zu fördern, bedarf es kommunaler Unterstützung bei der Erstellung eines Mobilitätskonzeptes mit Maßnahmen wie Jobtickets für Pendler, betriebliches Carpooling, betriebliches Leihradsystem, kommunale ÖPNV-Angebote etc.
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63 Mitwirkungsrechte
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben
(2) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes von einem Land anerkannten Naturschutzvereinigung, die nach ihrer Satzung landesweit tätig ist, ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengutachten zu geben
(3) § 28 Absatz 2 Nummer 1 und 2, Absatz 3 und § 29 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend. Eine in anderen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder
vorgeschriebene inhaltsgleiche oder weiter gehende Form der Mitwirkung bleibt unberührt.
(4) Die Länder können bestimmen, dass in Fällen, in denen Auswirkungen auf Natur und Landschaft nicht oder nur im geringfügigen Umfang zu erwarten sind, von einer Mitwirkung abgesehen
werden kann.